Mindest-Außenflächen (Mastgeflügel: Hühner, Truthühner, Gänse, Pekingenten)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 21.12.2021
Tierkategorie | Mindest-Auslauffläche | |
1. Tierhaltungsverordnung [m² pro Tier] |
BIO [m² pro Tier] |
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Hühner |
2,0 (falls Auslaufgewährung) |
4,0 (Hühner, fester Stall) 2,5 (Hühner, beweglicher Stall) |
Truthühner |
10,0 (falls Auslaufgewährung) |
10,0 |
Gänse |
10,0 (Auslauf erforderlich) |
15,0 (Weide) |
Enten |
2,0 (falls Auslaufgewährung; ansonsten Außenklimabereich im Ausmaß von 25 % der nutzbaren Fläche erforderlich) |
4,5 |
Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner (ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen) nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
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Element | anrechenbare Fläche | Maximalabstand |
Mindest-Gesamtzahl (Summe aller unterschiedlichen Elemente) |
Mindest-Gesamtfläche |
Baum |
8 m² (wenn Kronendurchmessermindestens 2 m) |
≤ 30 m zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand |
Hühner: 12 pro Hektar
Truthühner: 3 pro Stalleinheit
Enten: 3 pro Stalleinheit
Gänse: 1 pro Stalleinheit (am Tag ständig zugängliche Nettostallfläche ist bei Gänsen als Element anrechenbar) |
1 % der Mindestauslauffläche |
Busch, Hecke und/oder Baumgruppe |
tatsächliche Grundrissfläche (wenn diesezumindest 0,5 m²) |
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technisches Element |
BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 | Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |